Fundtiere
Immer wieder treten Fragen auf, wie man sich verhalten soll, wenn man ein Tier findet.
Der Finder ist verpflichtet den Fund eines Tieres dem zuständigen Ordnungsamt bzw. der Gemeinde zu melden. Generell ist es dann so, dass Fundtiere durch Anweisung des Ordnungsamtes oder der Gemeinde,
dem zuständigen Tierheim überstellt werden müssen. Es kann auch so gehandhabt werden, dass ein Fundtier im Tierheim abgegeben und eine Fundtieranzeige erstellt wird. Das Tierheim informiert somit das
Ordnungsamt von der Aufnahme des jeweiligen Fundtieres. Behält man ein Fundtier ein, ist dieses einer Unterschlagung gleich zu setzen.
Tierheime sind im sprichwörtlichen Sinne "Fundbüros" für Tiere.
"Durch das Gesetz der Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im Bürgerlichen Recht ist in §90a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, bestimmt worden, das Tiere keine Sachen sind jedoch die für Sachen
geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind,soweit nichts anderes bestimmt ist. Mangels spezieller gesetzlicher Regelungen zu Fundtieren gelten somit die Bestimmungen über Fundsachen (§§ 965
ff BGB) auch für diese."
Quelle: §90a BGB und §§ 965 ff BGB
Auf ein Wort in eigener Sache!
Immer wieder kommt es vor, dass Tiere als Fundtiere im Tierheim abgegeben werden.
Da wir jedes Fundtier mit Foto veröffentlichen, bekommen wir häufig durch Hinweise von Nachbarn, Bekannten oder auch Verwandten heraus, wer der Besitzer ist oder war.
Dabei gab es schon einige Überraschungen!
Bedenken Sie, dass für eine erfolgreiche und dauerhafte Neuvermittlung, alle Informationen über das jeweilige Tier sehr wichtig sind, und die kennt nur der Besitzer. Bitte geben Sie Ihrem Tier diese
wertvollen Informationen mit.
Wer kann Angaben über die Herkunft oder den Besitzer dieser Tiere machen! Bitte melden Sie sich im Tierheim. Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt!