Tierheim & Tierschutzverein Wolfenbüttel e.V. 05331 - 62022
               Tierheim &Tierschutzverein Wolfenbüttel e.V.              05331 - 62022

 

,,Alle Geschöpfe der Erde fühlen wie wir
alle Geschöpfe der Erde streben nach Glück, wie wir
alle Geschöpfe der Erde lieben, leiden und sterben wie wir,
also sind sie uns gleichgestellte Werke
des allmächtigen Schöpfers."

Franz von Assisi


Herrenlose Tiere

Herrenlose Tiere stellen ein großes Problem dar. Meist sind sie verwahrlost und lösen bei vielen Menschen Mitleid aus und aus diesem Grund werden sie angefüttert. Meistens werden regelrechte Futterstellen angelegt, zu denen sich dann mit der Zeit immer mehr Tiere gesellen. Durch diese Ernährungsgrundlage steigt die Vermehrungsrate, die Zahl der Territorialkämpfe und somit die Verletzungsgefahr und dadurch die Übertragungsrate gefährlicher Infektionskrankheiten, wie Leukose oder Katzenaids. Anstatt zu helfen, wird somit das Tierelend verschlimmert.

Wer herrenlose Tiere über längeren Zeitraum füttert, wird zum Tierhalter und macht sich somit verantwortlich für alle Verpflichtungen, die das Tierschutzgesetz vorschreibt. Sie sind zuständig für artgemäße Pflege, Ernährung und artgerechte Unterbringung sowie Kastrationen und müssen die Kosten tragen. Besser ist es, diese Tiere dem zuständigen Tierschutzverein zu melden. Nur so kann ein endloses Elend vermieden und den Tieren langfristig geholfen werden.

(Auszug aus Braunschweiger Zeitung)


Wildtiere in Not

Wildtiere sind im Sinne des Gesetzgebers "herrenlose" Tiere und unterliegen dem Jagdrecht oder dem Naturschutzrecht.

Auch diese Tiere darf man sich nicht "aneignen"! Wer ein hilfloses Wildtier findet, sollte es tierschutzgerecht behandeln und in jedem Falle einem Tierarzt vorstellen. Man sollte immer kritisch prüfen ob das Tier wirklich hilfebedürftig ist, vor allem Jungtiere wirken oft verlassen, werden aber von den Elterntieren versorgt.

Bei unter Naturschutz stehenden Arten ist es zulässig, kranke oder verletzte Tiere aufzunehmen man sollte aber die dafür zuständigen Organisationen wie z.B. NABU vom Fund informieren.

Arten die unter besonders strenge Schutzbestimmungen fallen (Greifvögel, Eulen, Fledermäuse) müssen unverzüglich an Spezialisten weiter gegeben werden!

Grundsätzlich gehört jedes aufgenommene Wildtier nach seiner Behandlung und vollständigen Genesung wieder zurück in die Freiheit, in seinen gewohnten Lebensraum.

Die Regelungen der Kostenübernahme für die Behandlung eines verletzten Wildtieres durch einen Tierarzt sind je nach Gemeinde unterschiedlich.


Kostenübernahme für den Besitzer eines Fundtieres

Im Falle, dass ein Fundtier im Tierheim tierärztlich versorgt werden muss, trägt der Besitzer bei Abholung seines Tieres, die Kosten.

Grundsätzlich ist ein Tierhalter dazu verpflichtet, für die notwendige Pflege und Behandlung seiner Tiere aufzukommen. (§ 2 TierSchG )

Daher muss der Eigentümer auch dann bezahlen, wenn er selbst den Tierarzt nicht beauftragt hat.(Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. bei Fundtieren nach § 970 BGB).

Zudem sollte er darauf hingewiesen werden, dass er, wenn er sein Tier aussetzt oder anderweitig im Stich lässt, nach § 18 TierSchG bußgeldpflichtig ist und gegebenfalls, gem. § 17 TierSchG sich wegen einer Tierquälerei durch Unterlassen strafbar macht.

Wenn das Tierheim diese Kosten vorstreckt, steht ihm eine Zurückhaltungsrecht bis zur Begleichung der Kosten zu. D.h., das Tier muss nicht herausgegeben werden, solange die notwendigen Kosten vom Eigentümer/Besitzer nicht beglichen wurden.

Zudem kann ein Tier bei schwerer Verwahrlosung durch den zuständigen Amtsveterinär eingezogen werden - es muss in dem Fall auch nicht mehr an den Halter herausgegeben werden.Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn der bisherige Halter nicht Gewähr dafür leisten kann, das Tier in Zukunft besser zu versorgen oder allgemein überfordert ist.

Wurde eine ordnungsgemäße Fundtieranzeige an die Gemeinde gemacht, muss diuese ebenfalls für die Tierarztkosten aufkommen. Die Gmeindse kann diese anschließend dem Eigentümer in Rechnung stellen.

Quelle: Herr Chr. Schönwetter, Akademie für Tierschutz, Rechtsassessor - Deutscher Tierschutzbund e.V.

 

 

Aktion: Gelber Hund braucht Freiraum

Manche Hundebesitzer mögen keinen Kontakt zwischen dem eigenen Hund und anderen Hunden. Das kann viele Gründe haben, von Aggression über läufige Hündinnen bis hin zu einer ansteckenden Krankheit. Damit die Hundebesitzer ihrem Umfeld signalisieren können, Abstand zu halten, gibt es die Möglichkeit ihren Hund mit einem gelben Band zu kennzeichnen. Diese schöne Idee kommt aus Schweden: Ein gelbes Band zum Schutz des eigenen und anderer Hunde.

Quelle : Banner zur Aktion "Gelber Hund braucht Freiraum". (Foto: www.gulahund.se)

Wenn Sie einen Hund sehen, der ein gelbes Band, eine gelbe Schleife, ein gelbes Tuch oder etwas Gelbes an der Leine, am Halsband oder am Geschirr geknotet trägt, bitte gewähren Sie diesem Hund und seinem/r Besitzer/in mehr Abstand bzw. Distanz. Die gelbe Markierung bedeutet, dass dieser Hund keinen näheren Kontakt zu anderen Hunden oder Menschen wünscht, oder gar verträgt. Wie groß dieser Abstand sein sollte, unterscheidet sich natürlich von Hund zu Hund und sollte jeweils mit dem/der Besitzer/in geklärt werden.
Die gelbe Markierung dient nicht zur Kennzeichnung aggressiver Hunde!
Hunde die aggressiv auf Mensch oder Tier reagieren, müssen mit einem Maulkorb gesichert werden!

Woher kommt die Idee?
Am 27. Juni 2012 startete die Kampagne in Schweden, initiert von Eva Oliversson (die von einer Hundeschule in Australien hörte, die so manche Hunde kennzeichnete) und Pirre Andersson, Ulla-Britt, Maria A., Maria K. und Gitte die sich aus dem Internet kannten. Die Frauen, die sich zur "REKO" Gruppe zusammenschlossen (was so viel bedeutet wie fairer, freundlicher und ethischer Umgang mit Mensch und Tier) eröffneten eine Homepage sowie eine Facebook Seite, um die Kampagne international bekannt zu machen.

Der "gelbe Hund" ist eine Kampagne, die jetzt international in mehreren Ländern läuft. Eine Kampagne für Hunde, die etwas mehr Abstand in Begegnungen brauchen. Mit einer gelben Markierung an der Leine zeigen wir, dass der Hund mehr Abstand wünscht, vielleicht nur momentan, vielleicht auf Dauer.

Bitte helfen auch Sie uns, die Kampagne weiterzuführen. Sie wird 100% ideell betrieben und wir sind von Ihrer Hilfe abhängig. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

(übersetzt aus dem Schwedischen von Elena Wende)

 

 

 

Tierheim und

Tierschutzverein Wolfenbüttel e.V.

Am Rehmanger 14

38304 Wolfenbüttel

 

 

Tel. 05331 - 62022

Fax. 05331 / 887263

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Eine Tiervermittlung oder Besichtigung ist NUR mit Terminvereinbarung möglich.

 

Telefonische Sprechzeiten:

Mo - Sa  9 - 12 Uhr   

So 10 - 12 Uhr

sowie Mo - Fr

von 15 - 17 Uhr

 

ohne Termin NUR Annahme von Fund-/Pensionstieren oder Notfällen!

Kein Besuch, Beratung oder Vermittlung von Tieren.

 

Außerhalb unserer Zeiten wenden Sie sich bitte

- bei Fundtieren an die Polizei Wolfenbüttel

05331 – 9330

- bei verletzten Tieren an einen Tierarzt/Tierklinik

 

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