Wir informieren Sie über den "Hundeführerschein bzw. Sachkundenachweis"!
Wichtig:
Seit Juli 2011 sind
alle Hundebesitzer gesetzlich verpflichtet, ihren Hund mit einem Mikro-Chip versehen zu lassen! Sie können den Chip bei einem Tierarzt einsetzen lassen. Wichtig ist, dass Sie Ihr Tier dann bei einem
Haustierregister (kostenlos) anmelden. Anträge gibt es kostenlos bei Ihrem Tierarzt oder im Tierheim. Außerdem muss jeder Hund ebenfalls gesetzlich Haftpflichtversichert sein.
Wir empfehlen diesen Chip auch für Katzen, egal ob sie in der Wohnung oder als Freigänger gehalten werden! Damit erleichtern Sie sich und uns, dass das abhanden gekommene Tier wieder schnell nach
Hause kommt!!!
Hundeführerschein:
Alle Neu- und Ersthundebesitzer müssen den in Niedersachsen gesetzlich vorgeschriebenen Hundeführerschein/Sachkundenachweis ablegen!
Hundebesitzer die in den letzten 10 Jahren nachweislich schon einen Hund gehalten haben, der nicht auffällig geworden ist, sind davon ausgenommen.
Warum Tierkennzeichnung (Microchip)
wichtig - sogar notwendig ist !?
Eine Kennzeichnung kann zum Beispiel notwendig werden …
* zum Nachweis des Eigentums (Tierdiebstähle) und der Abstammung.
* zur Sicherung der züchterischen Glaubwürdigkeit.
* zur Rückführung entlaufender Tiere zu ihrem Besitzer.
* zur zweifelsfreien Zuordnung des Tieres zum Impfpass.
* im grenzüberschreitenden Verkehr, da eine Tierkennzeichnung dort teilweise vorgeschrieben ist.
* durch das Washingtoner Artenschutzabkommen.
Registrierungsmaßnahmen sind:
- Mikrochips (Transponder, Tags)
-Tätowierungen
Registrierung per Mikrochip
Nach der Implantation des Mikrochips sollte die ID-Nummer unter Angabe der Nationalität des Tieres und der Daten zum Tierbesitzer bei einer internationalen Datenbank registriert werden. Dieses ist in
der EU-Richtlinie nicht vorgesehen, da es hierbei ausschließlich um die eindeutige Zuordnung vom Tier zum EU-Heimtierausweis geht. Die freiwillige Registrierung ist aber dennoch
sinnvoll, da hierüber eine Zuordnung des Tieres, z. B. bei Verlust, zum Eigentümer hergestellt werden kann.
Es gibt verschiedene Anbieter von Registrierungsdatenbanken. Die Datenbank ist im Prinzip vom Tierbesitzer beliebig wählbar, in der Praxis wird der Tierarzt eine Datenbank seines Vertrauens
vorschlagen. Kriterien, die bei der Auswahl einer Datenbank zu berücksichtigen sind:
* Solide Basis, es sollte langes Bestehen der Organisation gewährleistet sein
* Registrierung und Service sind kostenfrei
* Gewährleistung des Datenabgleichs mit anderen Tierdatenbanken
* Ständige Datenpflege durch die betreibende Datenbank
* Erreichbarkeit rund um die Uhr (bei entlaufenen Tieren, Diebstählen)
Für Deutschland: Tasso, IFTA, Deutsches Haustierregister (DHR) und BeFAIRY. Die betreffenden Datenbanken von IFTA, Tasso und dem Deutschen Haustierregister sind vernetzt, so dass
Mehrfachanmeldungen nicht mehr nötig sind.
Kritiker sehen in der aktuell praktizierten Vorgehensweise der Tierärzte folgende Punkte:
* Daher sollte eine Tier-Registrierung und damit verbundene Speicherung von persönlichen Daten ausschließlich den Tierbesitzern in Absprachen mit dem Tierarzt und nicht den Tierärzten alleine
überlassen werden.
* Ein Nichtregistrieren ist kontraproduktiv, da eine Zuordnung Eigentümer mit seinem Tier nicht gegeben ist.
Quelle : teilweise / mit Auszügen aus Wikipedia